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Rasse Kampfhund gibt es nicht - Unterzeichnen Sie Petition gegen Rasselisten!

"Die Rasse Kampfhund gibt es nicht, die Gefährlichkeit eines Hundes muss im Einzelfall beurteilt werden, Rassenlisten  sind der falsche Weg". Dies ist seit  Jahren die Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes und die seines Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Gefordert wird eine bundesweit einheitliche Regelung, die dem Menschen- und Tierschutz Rechnung trägt. Sinnvoll wäre ein bundesweit einheitliches Heimtiergesetz, in dem u.a. der Umgang mit gefährlichen Hunden nach Einzelfallentscheidung geregelt wird, und das die diversen unterschiedlichen Vorschriften in den Landeshundeverordnungen ersetzt.

Eine Bürgerin hat eine öffentliche Petition an den Bürgerbeauftragten des Landes gerichtet, bei der Sie dem Anliegen per Mitzeichnung im Intenet Nachdruck verleihen können: 

https://formular.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/237/broker.jsp?uMen=2372ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&uCon=b9930f5a-3388-6313-324e-4a7c1847c614&uTem=5242ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&class=net.icteam.cms.utils.externalContents.ExternalContentManager&class_lookup=petition&petitionID=b9930f5a-3388-6313-324e-4a7c1847c614

 

Toter Wolf: Schwerer Verstoß gegen Naturschutzgesetz

Es war wahrscheinlich der erste Wolf im Westerwald seit 123 Jahren – nun ist das Tier erschossen worden. Der mutmaßliche Schütze hat sich bei der Polizei gemeldet, ihm drohen nun bis zu fünf Jahre Haft.
Ein 71 Jahre alter Mann hat möglicherweise den ersten seit langem in Rheinland-Pfalz gesichteten Wolf erschossen. Der Mann habe sich bei der Kriminalinspektion Montabaur gemeldet und zugegeben, am vergangenen Samstag die Schüsse abgegeben zu haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Das Motiv und weitere Details seien bislang nicht bekannt.
Der rund 30 Kilogramm schwere Rüde war mit einer großkalibrigen Waffe erschossen worden. "Eine solche Tat ist   ein schwerwiegender Verstoß gegen das Naturschutzgesetz,“ erklärt Landesvorsitzender Andreas Lindig und fordert diese mit allen Möglichkeiten der Gesetze zu ahnden. Wölfe sind eine streng geschützte Tierart. Deshalb kann dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
 

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