Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine im Saarland – LV Rheinland-Pfalz begrüßt Entwurf
Nach dem Kabinettsbeschluss im Saarland zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine wird der Gesetzesentwurf am 18. Mai in den Landtag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz begrüßen dies. Anerkannte Tierschutzorganisationen bekämen durch das Verbandsklagerecht auf Landesebene die Chance, für die Rechte der Tiere einzutreten und die Kontrolle des Gesetzesvollzuges zu intensivieren. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass der Landtag in den anstehenden Ausschussberatungen parteiübergreifend im Sinne des Tierschutzes dem Gesetzentwurf zustimmt.
„Das ist ein toller Erfolg für den Tierschutz im Saarland und auch eine wichtige Signalwirkung für den Bund. Wir freuen uns, dass die Landesregierung den Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen lässt“, begrüßt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, den Gesetzentwurf der Landesregierung. „Die Einführung eines Klagerechts für den Tierschutz nimmt eine Schlüsselfunktion beim Vollzug und der Einhaltung des Tierschutzrechts ein. Zukünftig können dann Rechtsverstöße oder strittige Praktiken und Vorhaben gerichtlich überprüft bzw. korrigiert werden“, erläutert Apel.
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände oder Stiftungen, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Organisationen nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken. So würde es beispielsweise genügen, die Rechtmäßigkeit umstrittener Haltungssysteme an einem Ort gerichtlich prüfen zu lassen. Das Urteil würde dann analog für alle anderen Orte gelten.
Im Bundesland Bremen können Tierschutzverbände seit dem Jahr 2007 auf Einhaltung des Tierschutzes klagen. Das nordrhein-westfälische Kabinett hatte im April einen Gesetzesentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. „Auch in anderen Ländern ist Bewegung, aber über kurz oder lang muss auch der Bund das Thema Verbandsklagerecht angehen und für ein schlagkräftiges Tierschutzrecht in ganz Deutschland sorgen. Wer das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ernst meint, der muss auch die Verbandsklage befürworten“, so Apel abschließend.



