Thema Tierschutz: Wahlprüfsteine für SPD, CDU, FDP, Grüne und Linke

Die Landtagwahl naht, am 27. März ist es soweit, dann werden die Bürgerinnen und Bürger an die Urnen gehen.
Der Schutz der Tiere ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert, er hat somit als politische Aufgabe besonderes Gewicht erhalten. Auch auf Landesebene sind die gewählten Bürgervertreter in diesem Bereich gefordert.
Zur Landtagswahl haben wir SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gefragt: Wie stehen sie zum Tierschutz und wo wollen sie Verbesserungen durchsetzen?
Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Auf Bundesebene ist bislang keine Lösung in Sicht, die Einführung auf Landesebene ist daher geboten. Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Rheinland-Pfalz einsetzen?
SPD:
Wir setzen uns für ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. ein. Dieses Instrument hat sich im Naturschutz bewährt und kann einen Beitrag dazu leisten, unnötiges Leid von Tieren zu vermeiden.
Wir haben bereits dafür gesorgt, dass der Tierschutz in der Landesverfassung verankert wurde. Damit wird klargestellt, dass Tiere als Mitgeschöpfe geachtet werden müssen. Die Tierschutzorganisationen leisten eine hervorragende Arbeit zum Schutz der Tiere und können sinnvolle Ergänzung zu behördlichen Kontrollen sein.
CDU:
Neben formalen rechtlichen Bedenken bestehen auch inhaltliche Bedenken gegen ein Verbandsklagerecht
im Bereich Tierschutz. Dem Staatsziel Tierschutz wird durch Grundgesetz, Landesverfassung und Tierschutzgesetz in ausreichender Weise Rechnung getragen. Wir haben das Staatsziel auch unterstützt. Mitwirkungsbefugnisse sind im Bundesgesetz zugunsten von Tierschutzvereinen geregelt. Bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes hilft ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine nicht entscheidend weiter, allerdings wäre mit mehr rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. Das kann unerwünschte
Auswirkungen auf Wirtschaft, Forschung und Entwicklung haben. Wir halten es daher für
richtig, zunächst die mit den Verfassungsreformen eingeleiteten grundsätzlichen Veränderungen
zu verfolgen und auszuwerten.
FDP:
Die Frage nach einer Verbandsklage bedarf einerexakten und konkretenPrüfung.
Grüne:
Die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage in RLP ist eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Klagerecht für die Tiere ist unverzichtbar für die Verwirklichung eines effektiven Tierschutzes im Sinne des Staatsziels Tierschutz. Wir werden uns im Landtag – dem wir derzeit nicht angehören – für diese Forderung stark machen. Nur so kann das rechtliche Ungleichgewicht zwischen TierschützerInnen und TiernutzerInnen ausgeglichen werden.
LINKE:
DIE LINKE setzt sich bereits seit Jahren für das Tierschutz-Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen ein, um die Interessen der Tiere besser zu berücksichtigen und die gerichtliche Kontrolle des Gesetzesvollzugs zu intensivieren. Nach Auffassung der LINKEN würden die Behörden schon im Vorfeld durch ein Verbandsklagerecht zu einem umsichtigeren Umgang zur Durchsetzung des Tierschutzrechts veranlasst werden. DIE LINKE plant, in der neuen Landtagsfraktion konkrete Maßnahmen zur Einführung eines Tierschutz – Verbandsklagerechts als Gesetzesvorlage einzubringen.
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In den Lehrplänen der Schulen spielt das Thema Tierschutz kaum eine Rolle. Dabei erscheint es besonders wichtig, gerade Kinder und Jugendliche an einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren heranzuführen. Ein wichtiger Nebeneffekt dieser Arbeit besteht in der Verbesserung sozialer Kompetenzen, wodurch ein Beitrag zur Gewaltprävention geleistet wird. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Tierschutz in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert erhält? Falls ja: Durch welche konkreten Maßnahmen?
SPD:
Der Tierschutz findet bereits in beträchtlichem Umfang Beachtung in den Unterrichtsinhalten an rheinland-pfälzischen Schulen. Tierschutz, bzw. die Achtung der Tiere soll den Schülerinnen und Schülern in mehreren Stufen und Fächern nahegebracht werden. Bereits in der Grundschule werden die Kinder im Fach Sachkunde gemäß dem vorgeschriebenen Teilrahmenplan für die Artenvielfalt, die verschiedenen Bedürfnissen unterschiedlicher Lebewesen und den achtsamen Umgang mit ihnen sensibilisiert, ebenso für die Auswirkungen von Eingriffen in Naturvorgänge. Auch in der Orientierungsstufe bildet das Themenfeld „Pflanzen-Tiere-Lebensräume“ einen Schwerpunkt, in dem z.B. auch die Interessenkonflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft behandelt werden. In der Sekundarstufe I bekommen Schülerinnen und Schüler das Fachwissen beigebracht, um die Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Tieren in einem Ökosystem zu verstehen. Auf der anderen Seite sind der Ethik- bzw. der Religionsunterricht geeignete Fächer, in denen der Tierschutz angesprochen und indem die Achtung vor dem Lebendigen und der Sinn für das Schöne in der Natur entwickelt wird. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass der Tierschutz in der Schule seinen Platz findet und sind für weitere Vorschläge offen.
CDU:
Tierschutz hat für die CDU Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Spielräume in der
Lehrplangestaltung sowie der Gestaltung der Lehrziele können daher für eine Stärkung
des Themas Tierschutz genutzt werden. Wir unterstützen die Bundesregierung, speziell
das Bundesagrarministerium, ein neues Paket „Mehr Tierschutz“ voranzubringen.
FDP:
Selbstverständlichsollte auch der Themenbereich des Tierschutzes in angemessener Form im Rahmen des Schulbesuchs dargelegt und diskutiert werden. An der Stelle sind auch die Lehrer gefragt, den Spielraum, die ihnen der Lehrplan lässt, zu nutzen.
Grüne:
Tier- und Umweltschutz sollten zum wichtigen Bestandteil des Schulunterrichts und in den Bildungsplänen entsprechend verankert werden. Zum Beispiel wollen wir dies durch gegenseitige Besuche von Tierschutzorganisationen in Schulen und den umgekehrten Besuch von Schülerinnen und Schülern in Tierheimen bewerkstelligen. Wir meinen, dass es sehr wichtig ist, die Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich für die Thematik zu sensibilisieren. Dafür wollen wir uns nach Einzug in den Landtag stark machen.
LINKE:
DIE LINKE unterstützt das Anliegen, das Thema Tierschutz stärker im schulischen Bildungsprozess zu verankern. Wenn auch die derzeitigen Lehrpläne Spielräume zulassen, den Kindern und Jugendlichen den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren zu vermitteln, ist es bislang hauptsächlich dem Engagement und Verantwortungsgefühl der jeweiligen Lehrkraft zuzuschreiben, wenn dieser dem Thema den angemessenen Stellenwert im Unterricht einräumt. DIE LINKE wird sich bei der Erstellung neuer Lehrpläne dafür einsetzen, dass sich Themen des Tierschutzes als integraler Bestandteil in verschiedenen Fächern wiederfinden und behandelt werden müssen. Darüber hinaus erwarten wir von den örtlichen Tierschutzorganisationen, dass sie das Engagement der Lehrkräfte unterstützen und ihre Kenntnisse vom Tierschutz den Schülern vor Ort zur Verfügung stellen.
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Fast acht Jahre, nachdem der Bundesrat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgefordert hat, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet, hat sich zu diesem Thema praktisch nichts bewegt. Würde sich Ihre Partei im Bundesrat dafür stark machen, das BMELV erneut aufzufordern, eine solche Verordnung zeitnah vorzulegen?
SPD:
Die SPD Rheinland-Pfalz tritt für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben ein. Da insbesondere Wanderzirkusse keine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere gewährleisten können, steht ein bundesweites Verbot außer Frage. Wir halten eine weitere Bundesratsinitiative für sinnvoll, um die Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen zu verbieten.
Wir haben uns in dieser Sache bereits mehrfach an das Bundesministerium gewandt und angefragt, was man dort zu tun gedenke – eine befriedigende Antwort steht immer noch aus. Auch unser Spitzenkandidat Kurt Beck hat sich erneut für die vollständige Umsetzung der Bundesratsentschließung von 2003 zum Verbot von Wildtieren im Zirkus ausgesprochen.
In der Zwischenzeit hat die SPD auf kommunaler Ebene klare Signale gesetzt: Z.B. durch einen SPD-Antrag im Stadtrat Worms, der ein Platzverbot für Zirkusse mit Wildtieren beinhaltet. Um eine entsprechende Regelung wirksam zu etablieren, muss jedoch ein Verbot auf Bundesebene her. Aus diesem Grund werden wir uns auch in der kommenden Legislaturperiode für eine weitere Bundesratsinitiative einsetzen.
CDU:
Der Tierschutz in Zirkussen sollte verbessert werden. Es sollten dort nur solche Wildtierarten
gehalten werden, deren Haltung dort auch tierschutzgerecht möglich ist. Das ist Zielrichtung
des Bundesratsbeschlusses aus 2003. Entscheidungsgrundlage müssen die Vollzugserfahrungen
der Länder sein. Grundlage sind die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
die einzuhalten sind.
FDP:
Die FDP setzt sich seit langem aktiv für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen ein. Wir streben weiterhin eine bundesweite Regelung an.
Grüne:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ab. Manche Wildtiere haben so hohe Haltungsanforderungen, dass sie in Zirkussen nicht artgerecht gehalten werden können. Dies hat Verhaltensstörungen, wie beispielsweise das „Weben“ bei Elefanten oder andere Stereotypen zur Folge. Selbst die Minimalanforderungen der Zirkusleitlinien, die noch nicht einmal die artgerechte Haltung von Wildtieren sichern können, werden in der Praxis häufig nicht eingehalten.
Wir wollen von vornherein nur noch solche Tierarten zur Haltung und Verwendung in Zirkussen zulassen, die dort artgerecht gehalten werden können. Dies muss über eine Positivliste geregelt werden. Die Haltung aller anderen Tierarten muss verboten werden, Neuanschaffungen und Nachzuchten im Zirkus dürfen nicht mehr gestattet werden. Den Entschluss des Bundesrates zum Haltungsverbot bestimmter Wildtiere in Zirkussen unterstützen wir ausdrücklich und haben selbst zwei entsprechende Anträge in den Bundestag eingebracht.
LINKE:
Die LINKE kritisiert seit langem die Wildtierhaltung im Zirkus, da eine artgerechte Haltung dort praktisch nicht möglich ist und tritt für einen kontinuierlichen Abbau von Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen ein. Die Linke würde die diesbezügliche Bundesratsinitiative, nämlich eine entsprechende rechtliche Regelung gegen das Halten wild lebender Tierarten im Zirkus unterstützen.
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Amtsveterinäre können allzu oft wegen Überlastung zu wenige Tierhalter kontrollieren. Außerdem finden Kontrollen häufig unter Zeitdruck statt, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist nicht selten von unseren Mitgliedern, die Tierheime leiten, zu hören, dass engagierte Amtsveterinäre von Vorgesetzten daran gehindert werden, den Vollzug einzuleiten. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinär-Ämter personell und finanziell besser ausgestattet werden, dass sie mehr und gründlichere Tierschutz-Kontrollen durchführen können?
SPD:
Wir setzen uns für noch effektivere Kontrollen durch die Veterinärbehörden ein. Die dortigen Mitarbeiter leisten eine hervorragende Arbeit. Wir unterstützen die kommunalen Gebietskörperschaften darin, die Rahmenbedingungen für Tierschutz-Kontrollen zu verbessern. Bei derartigen Untersuchungen haben wir in Rheinland-Pfalz gute Erfahrungen mit gezielten, risikoorientierten Verdachtsproben gemacht. Damit können unsere Behörden größere Verbesserungen bewirken als mit massenhaften Stichproben.
Zu solch zielgerichteten Untersuchungen gehört aber auch, mehr Informationen über Missstände in der Tierhaltung zu sammeln und zu nutzen. Wir halten es für wichtig, die Zivilcourage zu fördern und den Informantenschutz zu verbessern: Mitarbeiter und Beschäftigte, die die zuständigen Behörden über Missstände bei ihren Arbeitgebern informieren, müssen gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt werden. Die SPD setzt sich auf Bundesebene seit Jahren für Verbesserungen in dieser Sache ein; leider haben CDU und FDP im Bund anscheinend alle Bewegungen in diese Richtung auf Eis gelegt.
Für Tiere, die durch Behörden aus den Händen von Tierquälern befreit werden, muss es ausreichende Auffang-Kapazitäten geben. Die Landesregierung hat die Einrichtung solcher Auffangstationen unterstützt und mit erheblichen Geldsummen gefördert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch künftige Projekte angemessen finanziell unterstützt werden.
CDU:
Hier ist festzustellen, dass es sich bei den Aufgaben der Veterinärbehörden in Rheinland-Pfalz um eine kommunale Aufgabe handelt. Gleichwohl bekennt sich die CDU Rheinland-Pfalz zu angemessenen Arbeitsbedingungen für Veterinärkontrollen. Die CDU Rheinland-Pfalz hat bereits in der Vergangenheit den Bau von Auffangstationen
unterstützt und einem entsprechenden Projekt des Landes zugestimmt. Ob für den weiteren Bau von Auffangstationen weitere Mittel vorhanden sind, wird aufgrund eines Kassensturzes zu entscheiden sein, der angesichts der von der SPD-Haushaltspolitik verursachten Neurekordverschuldung unumgänglich ist. Es gehört zur Seriosität von Politik, Zusagen erst zu machen, wenn die Voraussetzungen zu deren Einlösung gesichert sind.
FDP:
Der Vollzug der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist wichtig und muss sichergestellt werden. Wir sind offen für eine Prüfung, um festzustellen, mit welchen Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie die Amtsveterinäre entlastet werden können. Hoheitliche Befugnisse müssen von staatlicher Seite ausgeführt werden. Die betreffenden Stellen sidn entsprechend auszustatten,um ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Grüne:
Die Veterinärämter sind vielfach überlastet und daher streben wir an, die Situation durch Neueinstellungen zu entlasten. Eine Möglichkeit zur Entlastung der Veterinäre wäre das Hinzuziehen anerkannter Tierschutzorganisationen. Letzteres bedarf jedoch einer gründlichen Prüfung vorab.
LINKE:
DIE LINKE hält zuverlässige Kontrollen zur Einhaltung des Tierschutzes für unbedingt erforderlich. Um dieser Verpflichtung als staatliche Kontrollorgane nachkommen zu können, müssen die Veterinärämter personell und finanziell entsprechend ausgestattet sein. Darüber hinaus fordert DIE LINKE qualifizierte Fortbildungsangebote für Veterinäre wie sie auch in vielen anderen Berufen wichtige Voraussetzung für die Aneignung des notwendigen Fachwissens sind.
Nicht nur in städtischen Bezirken, auch in ländlichen Räumen werden Auffangstationen für entlaufene, verletzte, herrenlose Heimtiere und sogar Wildtiere zwecks schneller und kurzfristiger Versorgung und Unterbringung immer notwendiger. Die Linke setzt sich dafür ein, dass das Geld zum Bau von Auffangstationen für beschlagnahmte Nutz-und Haustiere, sowie für Wildtiere aus Privathaushaltungen und Zirkussen bereit gestellt wird.
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Wird sich Ihre Partei einsetzen für umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren von Nutztieren? Unterstützt ihre Partei die Bundesratsinitiative, die die Anbindehaltung von Rindern untersagen will?
SPD:
Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten und transportiert werden, müssen dringend weiter verbessert werden. Seit 1992 wird seitens des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums der Landeswettbewerb „Tiergerechte Haltung von Pferden, Schweinen und Legehennen“ ausgelobt, der besonders tier- und praxisgerechte Haltungsverfahren auszeichnet. Wir unterstützen neben den gesetzlichen Regelungen solche Initiativen, die den Tierschutz beispielgebend fördern helfen. Dass wir zum Beispiel über den Bundesrat Zeichen setzen können, hat zum Beispiel unsere Initiative zum Verbot von Schenkelbrand bei Pferden gezeigt: Auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat im Oktober 2010 die Bundesregierung mehrheitlich aufgefordert, Brandzeichen bei Pferden zu verbieten. Diesen klaren Kurs werden wir fortsetzen.
In Rheinland-Pfalz wurden 2010 insgesamt rund 233 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (insbesondere für Betriebsprämien) bereitgestellt. Die Zahlungen dienen dem Erhalt eines ökologisch und landwirtschaftlich guten Zustandes der landwirtschaftlichen Flächen und sind an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsstandards gebunden.
Wir kämpfen weiterhin für ein Verbot der Käfighaltung. Wir brauchen keine Tierfabriken, um bezahlbare Lebensmittel zu produzieren. Tiere müssen artgerecht gehalten werden – und davon kann auch in den so genannten Kleingruppenkäfigen nicht die Rede sein. Deshalb haben wir hierzu eine Bundesratsinitiative gestartet, in der die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert wird. Wir werben zurzeit für einen Mehrheit im Bundesrat, um ein ähnlich deutliches Zeichen zu setzen, wie uns dies beim Verbot von Schenkelbrand bei Pferden gelungen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass auch die CDU sich endlich bewegt: Schwarz-Gelb hat in der letzten Zeit leider mehrfach unter Beweis gestellt, dass Massenproduktion für sie vor Tierschutz geht. Die nur auf Profit ausgerichtete Agrarindustrie wird geschützt, wo es nur geht. Den Dioxinskandal versucht man zum kriminellen Einzelfall kleinzureden. Die bäuerliche Landwirtschaft wird allein gelassen und die Bio-Landwirtschaft sogar bekämpft. Wir hoffen, dass die CDU diesen fatalen Kurs aufgibt und die Initiative gegen Käfighaltung mitträgt.
Wir lehnen die betäubungslose Kastration von Ferkeln ab, weil sie eine unnötige Tierquälerei darstellen. Allein die Vermeidung eines möglichen Ebergeruches beim Fleisch ist in unseren Augen kein überzeugendes Argument, das eine solche Prozedur rechtfertigt. Generell sind wir der Ansicht: Tiere dürfen nur aufgrund gewichtiger Gründe kastriert werden – dazu muss es klarere, verbindliche Regelungen geben. Wo eine praktikable, tierschutzkonforme und wirtschaftlich zumutbare Alternative zur Verfügung steht, muss die chirurgische Kastration verboten werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in allen anderen Fällen alle Mittel ausgeschöpft werden, um den Tieren Schmerzen zu ersparen. Dabei geht es uns auch darum, die Schmerzen nach einer Kastration durch Schmerzmittel zu lindern. In dieser Sache wissen wir die Umwelt- und Agrarminister vieler anderer Bundesländer an unserer Seite und werden uns mit ihnen gemeinsam weiter für Verbesserungen einsetzen.
Auch die Haltung von Rindern muss dringend verbessert werden. Besonders in kleineren Betrieben werden immer noch viele Tiere in Anbindehaltung gehalten. Das ist in unseren Augen weder artgerecht noch zeitgemäß. Wir begrüßen jede Initiative, die Verbesserungen zum Ziel hat und werden uns dafür auch im Bundesrat einsetzen. Der Kostendruck in der Milchwirtschaft darf nicht dazu führen, dass Betriebe mit artgerechter Tierhaltung nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Deshalb halten wir es für wichtig, neben einem Verbot auch über finanzielle Anreize für eine artgerechte Tierhaltung nachzudenken. Wir setzen uns dafür ein, dass die europäische Agrarpolitik 2013 die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für ihre Leistungen für die Natur, den Tierschutz und die Umwelt stärker unterstützt.
CDU:
Der Schutz von Tieren, ob in der landwirtschaftlichen Tierhaltung oder im privaten Bereich, ist ein Thema, das die Bevölkerung in Deutschland tief bewegt. Unser Maßstab für die Diskussion um das Niveau des Tierschutzes auf europäischer oder internationaler Ebene ist dabei die deutsche Rechtslage. Deutschland gehört zu den EU-Ländern mit den höchsten Tierschutz- und Tierhaltungsstandards innerhalb der Gemeinschaft. So hat der Deutsche Bundestag unter maßgeblichem Einfluss der Union den Tierschutz im Jahr 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und werden uns auch weiterhin für eine Verbesserung der Tierhaltung einsetzen, wie es die Union bereits in früheren Jahren getan hat. Die CDU ist Vorreiter beim Tierschutz.
Auch in der Frage der Anbindehaltung von Rindern stellen wir fest, dass sich beim Neubau von Stallanlagen das Haltungssystem der offenen Boxenlaufställe durchgesetzt hat. Andere Haltungsformen werden auch finanziell nicht mehr gefördert. Wir sind in Deutschland also auf einem sehr guten Weg.
Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte haben sich aber sehr unterschiedliche Tierschutzniveaus in den einzelnen Mitgliedsländern der EU entwickelt. Wir sehen es daher als dringend erforderlich an, die Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen auf europäischer Ebene voranzubringen. Es bringt niemandem etwas (schon gar nicht den Tieren), wenn in Deutschland Haltungssysteme verboten werden, die in europäischen Nachbarländern weiter
erlaubt sind. Dies führt nur zum Verlust von Marktanteilen, aber nicht zu einer Verbesserung der Tierschutzsituation innerhalb Europas.
FDP:
Die Vorschriften zur Nutztierhaltung sind in Deutschland im EU-weiten vergleich qualitativ hochwertig. Die diesbezüglichen Kontrollen der Halter müssen sicherstellen, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Die betreffenden Stellen sindangemessen auszustatten, um ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Nichtsdestrotrotz ist die Umstellung auf tiergerechte Haltungsformen verstärkt zu fördern. Die Fördersätze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sind bei der Umstellung auf tiergerechte Haltungsfprmen zu erhöhen.
Grüne:
Die staatliche Förderung von industriellen Tierhaltungsanlagen ist aus unserer Sicht nicht im Sinne der SteuerzahlerInnen und keinesfalls im Sinne des Tierschutzes. Massentierhaltungsanlagen belasten Natur, Umwelt und Anwohner und gehen zu Lasten der Tiere und widersprechen unseren Zielen der umwelt- und tiergerechten Haltung. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass es künftig für industrielle Tierhaltungsanlagen keine Investitionsförderung aus den Mitteln der GAK mehr gibt.
LINKE:
DIE LINKE lehnt nicht umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren von Nutztieren ab. Alle Förderinstrumente, die die Situation im Sinne des Tierschutzes verbessern helfen, so auch der Verzicht auf Anbindehaltung von Rindern, werden von ihr unterstützt. Insofern findet die Bundesratsinitiative zur Unterbindung dieser Form der Rinderhaltung nach unserem Verständnis von Tierschutz unseren ausdrücklichen Zuspruch.
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Die zunehmende Zahl wild lebender Katzen macht den Tierschützern seit Jahren Sorge. Stoßen die Tierheime schon bei der Betreuung abgegebener Tiere an ihre personellen und finanziellen Grenzen, so werden sie der Menge freilaufender Katzen kaum noch Herr. Diese Tiere sind schwer zu fangen, zumeist auch nicht mehr vermittelbar, weil nicht mehr an Menschen gewohnt – sie müssen nach ärztlicher Versorgung und Kastration weiter von den Tierschützern versorgt werden. Seit Jahren versucht der Landesverband, durch jährliche stattfindende Kastrationsaktionen Hilfe zu leisten und auf dieses Problem aufmerksam zu machen - Beispiel für Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz könnte Paderborn sein. Hier müssen alle frei laufenden Katzen kastriert werden. Gleichzeitig hat Paderborn als erste Stadt bundesweit auch eine Pflicht zur Tätowierung von freilaufenden Katzen eingeführt. Setzt sich Ihre Partei für eine solche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht ein?
SPD:
Die SPD nimmt die Problematik, dass die Vermehrung von Katzen in vielen Bereichen des Landes ein tierschutzrechtliches Problem darstellt, ernst. Deshalb werden ehrenamtlich tätige Vereine für die Katzenkastration seit längerem finanziell unterstützt. Zum Beispiel wurden von der Landesregierung zur Katzenkastration in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt ca. 190.000 Euro an Zuschüssen gezahlt. Maßnahmen auf kommunaler Ebene mit satzungsrechtlichen Vorgaben hängen in hohem Maße von lokalen Gegebenheiten und auch von einer entsprechenden begleitenden Öffentlichkeitsarbeit ab. Die SPD setzt sich weiter dafür ein, dass das Thema in den kommunalen Spitzenverbänden mit Nachdruck behandelt wird.
CDU:
Die Problematik ist uns bewusst. Hinsichtlich der gegebenen Voraussetzungen und der
Umsetzbarkeit gilt es nun zu prüfen, inwieweit eine solche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht
umzusetzen wäre.
FDP:
Die rheinland-pfälzische FDP unterstützt die Bundesregierung in ihrem bemühen in der diesbezüglichen Frage mit den Kommunen zu einem praktischen Lösungsweg zu kommen. Ein praxisgerechter Ansatz, der die grundsätzliche Richtigkeit der Kastration freilaufender Katzen in die Tat umsetzt, ist hierbei zu erarbeiten. Dies muss selbstverständlich unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Tierschützer erfolgen.
Grüne:
Wir werden uns uneingeschränkt für eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht einsetzen.
LINKE:
Die Linke befürwortet die Einführung einer Pflicht zur Kastrierung und Tätowierung freilaufender Haus- und Wildkatzen. Obwohl hierzu eine bundesweite Vereinheitlichung wünschenswert wäre, wird die Verantwortung für die Überpopulation verwilderter Katzen hin und her geschoben: Bund-Länder-Kommunen-Kreise sperren sich gegen eine einfache Satzungsänderung. DIE LINKE unterstützt die Initiativen der Tierschutzorganisationen zur Verabschiedung eines Kastrationsgebotes für Katzen und wird sich in den politischen Gremien, in denen sie vertreten ist, für ein Tätowierungs- und Kastrationsgebot für freilaufende Katzen einsetzen.
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Das Jagdrecht erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit den Grundfreiheiten vereinbar sind. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten?
Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung dieser Jagdform? Wie steht Ihre Partei zur Forderung, dass Grundstückseigentümer das Recht haben müssen, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten?
SPD:
Rheinland-Pfalz hat sein Landesjagdrecht 2010 komplett novelliert – und damit als erstes Land davon Gebrauch gemacht, dass die Bundesländer seit der Föderalismusreform in diesem Bereich von den bundesrechtlichen Regelungen abweichen können. Dabei haben wir den Tierschutz erheblich gestärkt. Unser neues Landesjagdgesetz (LJG) nimmt die Jagdausübenden bundesweit vorbildhaft in die Verantwortung – zum Beispiel, wenn es um das Töten frei laufender Haustiere geht: Das Leben von Hauskatzen und Hunden, die sich in menschlicher Obhut befinden, ist demnach künftig grundsätzlich geschützt. Ausnahmen gibt es nur soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden und wenn es dabei keine andere Möglichkeit gibt, sie vom Töten
der Wildtiere abzuhalten. Bei Hauskatzen wurde zudem die Entfernung vom nächsten Wohnhaus, innerhalb derer sie überhaupt nicht getötet werden dürfen, von 200 auf 300 Meter erhöht.
Unsere Landtagsfraktion hat sich intensiv an der Novelle des Landesjagdgesetzes beteiligt und dabei viele eigene Akzente gesetzt. Im Rahmen des Verfahrens wurde intensiv erörtert, welche Jagdmethoden aus Gründen des Tierschutzes abgeschafft oder besonders reguliert werden sollten. Dem Tierschutz dienen z.B. das Verbot von Fallen und Netzen für die Jagd auf Federwild und das Verbot von Selbstschussanlagen und Fallen, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten. Neu ist auch, dass sich künftig jede/r um verletzte Tiere kümmern darf, ohne sich dem Vorwurf der Wilderei auszusetzen. Darüber hinaus haben wir sichergestellt, dass künftig auch die Tischschutzverbände Sitz und Stimme im Landesjagdbeirat haben.
Wir achten die Rechte von Grundstückseigentümern und messen Tierschutz-Anliegen hohe Bedeutung zu. Darüber hinaus sind hier jedoch Gemeinwohlbelange zu berücksichtigen: Das Gleichgewicht in der Tierwelt und der Schutz vor schweren Wildschäden in der Land-und Forstwirtschaft können nur mit großräumig angelegten Konzepten gewährleistet werden; gleiches gilt für den Schutz vor Tierseuchen. Es wäre nicht gut, wenn ein Flickenteppich aus bejagten und nicht bejagten Gebieten entstünde. Eigentum verpflichtet: Wer bejagbare Grundstücke besitzt, ist auch in der Verantwortung, an der Verwirklichung dieser Ziele mitzuwirken. Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Deshalb haben wir festgelegt, dass Grundeigentum automatisch die Mitgliedschaft in der örtlichen Hegegemeinschaft mit sich bringt, in der die Abschusspläne festgelegt werden. Dies gibt den Grundstückseigentümern Einflussmöglichkeiten auf die Jagdpraxis vor Ort. Jetzt muss das neue Landesjagdgesetz seine Wirkung entfalten – und wir sind zuversichtlich, dass es einen zeitgemäßen und guten rechtlichen Rahmen für die Jagd und für den Tierschutz darstellt.
CDU:
Das Landesjagdrecht regelt die Praxis der Jagd in Rheinland-Pfalz. Hier werden seitens der CDU Rheinland-Pfalz keine Änderungsabsichten verfolgt. Bezüglich Ihrer Forderung, dass Grundstückseigentümer das Recht haben sollten, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten, verweisen wir auf das kürzlich gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das bekräftigt hat, dass Grundeigentümer die Jagd dulden müssen.
FDP:
Die Zahl der Abschüsse ist rückläufig. Wildernde Hunde stellen eine Gefahr für Wild- und Nutztiere dar. Die rechtlichen Vorausstezungen, unter denen Haustiere im Rahmen des Jagdschutzes abgeschossen werden dürfen, sind im Landesjagdgesetz geregelt.Der willkürliche Abschuss von hasutieren stellt einen verstoß gegen jagd- und tierschutzrechtliche Vorschriften dar.
Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur vermeidung von Tierseuchen und zum Erhalt der biologischen Diversität. Die nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere geht eingher mit ihre rErhaltung und dem Schutz der Lebensräume. Wir sind davon überzeugt, dass die Jäger ihre Arbeit im Sinne des Tierschutzes betreiben. Die im letzten Jahr verabschiedete Novellierung des Landesjagdgesetzes, der auch die FDP-Landtagsfraktion zugestimmt hat, weist in die richtige Richtung.
Indem beispielsweise Pachtzeiten flexibler geregelt werden, sollen manche reviere besser verpachtet werden können. Staatliche Abschussvorgaben soll es künftig nur noch in Extremfällen geben, ansonsten sind die Jagdgenossen und Pächter angehalten, untereinander diesbezügliche Vereinbarungen zu treffen.
Die FDP wird sich auch künftig dafür einsetzen, das Jagdrecht konstruktiv weiterzuentwicklen und dabei die Belange aller beteiligten berücksichtigen.
Grüne:
Das Jagdrecht bedarf einer dringenden Modernisierung. Das seit Jahrzehnten nahezu unveränderte deutsche Jagdrecht hat sich nicht bewährt. Die Jagd muss sich an ökologischen Notwendigkeiten und an den Bedürfnissen des Tierschutzes, der das Tier als leidensfähiges Mitgeschöpf akzeptiert, orientieren. Tierschutzwidrige Jagdpraktiken sind überholt und widersprechen dem hohen Stellenwert, den der Tierschutz heute in Grundgesetz und öffentlichem Bewusstsein einnimmt. Tierquälerische Jagd- und Fangmethoden, wie die Treib-, Drück- und Fallenjagd oder die Jagdausbildung an lebenden Tieren, lehnen wir Grünen grundsätzlich ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, nach Naturschutzrecht geschützte Tiere aus dem Jagdrecht zu streichen.
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LINKE:
Nach Auffassung DER LINKEN sind viele Regelungen der Jagdgesetzgebung seitdem der Tierschutz zum Staatsziel erhoben wurde (Art.20a GG) nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar. Dass dennoch jährlich ganz „legal“ 300 000 Katzen und 30.000 Hunde von Jägern erschossen werden, ist ebenso wie die Verfolgung anderer, derzeit nicht unter der Naturschutzgesetzgebung unterstellten Arten zu verbieten.
DIE LINKE spricht sich für ein Verbot von Fallenjagden aus. Sie hält die Verwendung von sogenannten immer noch erlaubten Totschlagfallen für einen grausamen Verstoß gegen den Tierschutzgedanken. Bereits seit 2003 sind derartige Marterinstrumente im BL Berlin gesetzlich verboten. DIE LINKE setzt sich für ein Verbot im BL RLP ein.
DIE LINKE wendet sich nachdrücklich gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20.Januar 2011, wonach die Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften in Deutschland für rechtens erklärt wurde und damit der Grundstücks- Zwangsbejagung Tor und Tür geöffnet ist. Die Linke wird sich im Landesparlament dafür einsetzen und gemäß Art.72 GG eine entsprechende Gesetzesvorlage einbringen. Ein Gesetz zu erlassen, das den Grundstückseigentümern freistellt, ob sie ihren Grund und Boden bejagen lassen wollen.
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Die Tierheime leisten Tag für Tag praktische Tierschutzarbeit, zum großen Teil mit Ehrenamtlichen, damit Tiere eine Chance auf ein besseres Leben bekommen. Tierheime sind Tierschutzeinrichtungen - sie verstehen sich nicht als ausführende Organe der Behörden, obwohl sie für die Kommunen wichtige Pflichtaufgaben übernehmen wie die Aufnahme von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren. Wir erwarten für die Aufgaben, die wir im Auftrag der Kommunen übernehmen, eine kostendeckende Erstattung. Setzt sich Ihre Partei dafür ein, dass den Kommunen für diese Aufgabe mehr Geld bereitgestellt wird?
SPD:
Wer sich ehrenamtlich oder beruflich für den Tierschutz engagiert, verdient Respekt und Unterstützung. Unnötiges Leid zu verhindern und verstoßenen Tieren ein Zuhause zu geben, ist unsere gemeinsame Verpflichtung. Wir wissen um die teilweise schwierige finanzielle Situation der Tierheime und Tierschutz-Einrichtungen und haben zu dieser Thematik schon viele Gespräche mit den zuständigen Ministerien geführt. Zudem hat die SPD-Fraktion die angespannte finanzielle Situation der Tierheime zum Thema im Landtag gemacht. Dabei wurde deutlich, welchen Finanzierungsbedarf es sowohl bei den laufenden Kosten als auch bei Investitionen gibt.
Wir haben uns dafür entschieden, die Investitionsförderung für Tierheime massiv auszubauen, weil wir hier die größte Dringlichkeit sehen. Deshalb haben wir im Kontext der Haushaltsberatungen Geld für ein umfangreiches Förderprogramm eingeplant, bei dem bei dem 2010 und 2011 etwa 1,7 Millionen Euro für die Tierheime und Tierschutzvereine bewilligt werden können. Im Vergleich zu früheren Haushalten ist dies fast eine Verdreifachung. Gefördert werden können der Bau und die Einrichtung von Tierheimen, die zur Verbesserung der Unterbringung und Pflege von herrenlosen, ausgesetzten oder vorübergehend eingezogenen oder unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren dienen.
Hinzu kommt das bewährte rheinland-pfälzische System der Ehrenamtsförderung mit vielen Zuschussmöglichkeiten: Für laufende Kosten in privaten Tierpflegestationen und in Tierheimen, für Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Kastration von Katzen.
Damit wird all denen den Rücken gestärkt, die aus Tierliebe ihre Zeit und Kraft einsetzen. Wir werden uns in der kommenden Legislaturperiode weiterhin mit der Thematik beschäftigen und auf eine Lösung hinarbeiten, bei der auch die Leistungen der ehrenamtlichen Tierschützer im Kontext kommunaler Tierschutzaufgaben stärker berücksichtigt werden.
CDU:
Der CDU Rheinland-Pfalz war die Situation der Tierheime immer ein besonderes Anliegen.
Angesichts ihrer schwierigen Situation und den von ihnen zu tragenden Belastungen ist
eine bessere Unterstützung hier sehr wünschenswert. Leistungsfähige Tierheime sind ein
unverzichtbarer Bestandteil des Tierschutzes und ein Ausdruck der Achtung der Mitgeschöpfe.
Ihre Existenz und ihre Arbeit müssen gesichert werden. Was hierzu im Einzelnen
getan werden kann, wird mit den Beteiligten beraten werden und ist auf der Grundlage
eines Kassensturzes zu entscheiden, der angesichts der von der SPD-Haushaltspolitik verursachten
Rekord-Verschuldung unumgänglich ist. Es gehört zur Seriosität von Politik,
Zusagen erst dann zu machen, wenn die Voraussetzungen zu deren Einlösung gegeben
sind.
FDP:
Tierschutz ist nicht nur eine gestzgeberische Aufgabe, sondern bedarf vielmehr auch des gesellschaftlichen Engagements. Die öffentliche Hand ist angehalten, gerade die Einrichtungen angemessen zu unterstützen, die für sie wichtige Aufgaben übernehmen. Dafür setzen wir uns ein.
Grüne:
Die Problematik der Unterfinanzierung von Tierheimen ist uns bekannt. Daher streben wir in der nächsten Legislaturperiode an, das Finanzierungsmodell von Tierheimen so zu überarbeiten, dass die Tierheime tatsächlich in die Lage versetzt werden, den Anforderungen gerecht zu werden. Leider ist die Lage der öffentlichen Haushalte auf kommunaler und auf Landesebene so schlecht, dass wir momentan noch nicht wirklich Zusagen können, was möglich ist. Allerdings: Für uns hat die Frage der Finanzierung von Tierheimen eine hohe Bedeutung und Priorität.
LINKE:
DIE LINKE unterstützt die Tierschutzarbeit durch die öffentliche Hand. Sie vertritt die Auffassung, dass in einem Land, in dem Tierschutz zum Staatsziel erhoben wurde, die Staatsorgane –hier Kommunen- dazu verpflichtet sind, Tierheimen ihren wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben entsprechend, angemessene und ausreichende Gelder zur Verfügung zu stellen haben. Wenn Tierheime in privater Hand geführt werden, besteht nach Auffassung der LINKEN die Gefahr, dass Tierschutzaufgaben leicht zu einem Geschäft zwecks Gewinnmaximierung verkommen können und plädiert deshalb für Tierheime in öffentlicher Hand, die aus Steuergeldern finanziert werden müssen.


