Keine Wildtiere im Zirkus
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Tierschutzbund und der Bund gegen Missbrauch der Tiere haben von der Bundesregierung ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen verlangt.
„Es ist überfällig, dass sich die Bundesregierung nicht länger als Interessensverwalterin der Lobby von etwa 400 Zirkussen versteht und die Entschließung des Bundesrates aus dem Jahre 2003 für ein Haltungsverbot von Affen, Großbären und Elefanten in Zirkussen rechtsverbindlich umsetzt“, sagt DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die im Tierschutz vorgeschriebene verhaltensgerechte Unterbringung von Wildtieren sei in Zirkussen nicht möglich, betonten die Vertreter der Verbände. So betrage die Fläche des natürlichen Lebensraums von Großbären 20-100 km2. Die Zirkusleitlinie gehe dagegen von kümmerlichen 75 m2 aus!

Vor allem bei Zirkussen mit häufig wechselnden Standorten seien keine tolerierbaren Haltungsbedingungen zu erreichen. „Die Folgen für die Tiere sind schwerwiegend und zeigen sich in Verhaltensstörungen, Erkrankungen oder sogar in Todesfällen. Jetzt stehen den Tieren zudem die Winterquartiere bevor, eine artgerechte Unterbringung ist ausgeschlossen, das Tierleid ist immens“, beklagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder, der zugleich an die Kommunen appelliert, den Wanderzirkussen mit Wildtieren keine Auftrittsgenehmigungen mehr zu erteilen. „Glücklicherweise hat inzwischen eine ganze Reihe von EU-Mitgliedsstaaten Wildtiere in Zirkussen ganz oder teilweise untersagt“, betont Jörg Styrie, Vorstand vom Bund gegen Missbrauch der Tiere:
• Österreich, Bulgarien, Dänemark, Polen: Verbot aller Wildtierarten
• Finnland: Verbot von Affen, Raubtieren, Wildformen von Wiederkäuern und Greifvögeln, Straußen, Krokodilen (seit 1996)
• Schweden: Verbot von Affen, Raubtieren, Robben, Nashörnern, Flusspferden, Giraffen, Rotwild, Kängurus, Damwild, Raubvögeln, Straußenvögeln, Riesenechsen (seit 1998)
• Ungarn: Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten, keine neuen Wildfänge etc.
In Deutschland kann grundsätzlich jede Tierart im Zirkus mitgeführt werden. Von der Möglichkeit des § 13 Abs. 3 TierSchG, die Haltung von Tieren wildlebender Arten durch Rechtsverordnung zu verbieten, wurde bislang kein Gebrauch gemacht.


