Start Presse Betäubungsloses Schächten ist Tierquälerei

Betäubungsloses Schächten ist Tierquälerei

 

Das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms hat am 17. November auf dem Gelände einer Gärtnerei in Alsheim / Rheinhessen die illegale 
Schlachtung von Schafen gestoppt. Dort waren aus Anlass des muslimischen Opferfestes „Kurban Bayrami“ seit zwei Tagen 58 Schafe ohne die erforderliche Erlaubnis und ohne die tierschutzrechtlich vorgechriebene vorherige Betäubung geschlachtet worden. 

"Wir veruteilen dieses betäubungslose Töten der Tiere auf das 
Schärfste", erklärt Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbandes 
Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes. "Ich hoffe, dass die 
Täter empfindliche Strafen erhalten und sie die ganze Härte des 
Gesetzes trifft", so Lindig.

„Bei allem Respekt vor Religion und religiösen Bräuchen, das 
betäubungslose Schlachten ist aus Sicht des Tierschutzes Tierquälerei! 
Die Elektrokurzzeitbetäubung ist eine adäquate und vielseitig 
akzeptierte Methode, die der Religionsfreiheit und dem Tierschutz 
Rechnung trägt“, so Lindig. Vor allem aber blieben dem Tier durch eine 
Betäubung unnötige und grausame Qualen erspart. Für den Landesverband 
steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses 
Schlachten entfallen muss. “Dem Staatsziel Tierschutz muss Rechnung 
getragen werden.".

 


Der Landesverband Rheinland-Pfalz appelliert seit Jahren anlässlich 
des dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) an die 
muslimischen Mitbürger, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend 
nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. 
"Die Möglichkeiten sind vorhanden", so Lindig: Viele gläubige Muslime 
setzen seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit 
ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt 
dagegen jedes Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten) strikt 
ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere 
verbunden ist. Zudem sei das betäubungslose Schlachten grundsätzlich 
verboten, stellt der Tierschutzbund klar. 

Ausnahmeregelungen zum Schächten sind an strenge Genehmigungsverfahren 
sowie strikte Auflagen geknüpft. In den letzten Jahren seien 
erfreulicherweise in den meisten Bundesländern überhaupt keine Anträge 
auf eine solche Ausnahmegenehmigung mehr gestellt worden – auch nicht 
anlässlich des Opferfestes, so Lindig. In einigen Gebieten 
würden aber noch Anträge gestellt und teils auch genehmigt. 

Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass das Schächten ohne 
Genehmigung streng verboten ist. Zuwiderhandlungen können mit einer 
Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden. Schon der Transport von 
Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und 
kann geahndet werden. Der Verband fordert die zuständigen Stellen auf, 
mit umfassenden und strikten Kontrollen gegen das illegale Schächten 
vorzugehen und Vorfälle strafrechtlich zu ahnden.

 
Landesverband RLP

Geschäftsstelle

54293 Trier
Gotenstraße 39
Telefon: (06 51) 5 37 98
Fax: (06 51) 5 61 02 61

E-Mail:
info@tierschutz-rheinland-pfalz.de