Betäubungsloses Schächten ist Tierquälerei
Das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms hat am 17. November auf dem Gelände einer Gärtnerei in Alsheim / Rheinhessen die illegale
Schlachtung von Schafen gestoppt. Dort waren aus Anlass des muslimischen Opferfestes „Kurban Bayrami“ seit zwei Tagen 58 Schafe ohne die erforderliche Erlaubnis und ohne die tierschutzrechtlich vorgechriebene vorherige Betäubung geschlachtet worden.
"Wir veruteilen dieses betäubungslose Töten der Tiere auf das
Schärfste", erklärt Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbandes
Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes. "Ich hoffe, dass die
Täter empfindliche Strafen erhalten und sie die ganze Härte des
Gesetzes trifft", so Lindig.
„Bei allem Respekt vor Religion und religiösen Bräuchen, das
betäubungslose Schlachten ist aus Sicht des Tierschutzes Tierquälerei!
Die Elektrokurzzeitbetäubung ist eine adäquate und vielseitig
akzeptierte Methode, die der Religionsfreiheit und dem Tierschutz
Rechnung trägt“, so Lindig. Vor allem aber blieben dem Tier durch eine
Betäubung unnötige und grausame Qualen erspart. Für den Landesverband
steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses
Schlachten entfallen muss. “Dem Staatsziel Tierschutz muss Rechnung
getragen werden.".
Der Landesverband Rheinland-Pfalz appelliert seit Jahren anlässlich
des dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) an die
muslimischen Mitbürger, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend
nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten.
"Die Möglichkeiten sind vorhanden", so Lindig: Viele gläubige Muslime
setzen seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit
ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt
dagegen jedes Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten) strikt
ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere
verbunden ist. Zudem sei das betäubungslose Schlachten grundsätzlich
verboten, stellt der Tierschutzbund klar.
Ausnahmeregelungen zum Schächten sind an strenge Genehmigungsverfahren
sowie strikte Auflagen geknüpft. In den letzten Jahren seien
erfreulicherweise in den meisten Bundesländern überhaupt keine Anträge
auf eine solche Ausnahmegenehmigung mehr gestellt worden – auch nicht
anlässlich des Opferfestes, so Lindig. In einigen Gebieten
würden aber noch Anträge gestellt und teils auch genehmigt.
Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass das Schächten ohne
Genehmigung streng verboten ist. Zuwiderhandlungen können mit einer
Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden. Schon der Transport von
Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und
kann geahndet werden. Der Verband fordert die zuständigen Stellen auf,
mit umfassenden und strikten Kontrollen gegen das illegale Schächten
vorzugehen und Vorfälle strafrechtlich zu ahnden.


