Sieg für den Tierschutz - Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenkäfige für Legehennen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz Recht gegeben und die Kleingruppenkäfige für Legehennen als Verstoß gegen das Grundgesetz bezeichnet. Die Bundesregierung hatte das generelle Verbot der Käfighaltung im Jahr 2002 nach einem mehrheitlichen Votum des Bundesrates aufgehoben.
"Das ist ein Nachricht, dieder Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes mit Freude aufnimmt", erlärt Landdesvorsitzender Andreas Lindig. "Und: Da Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiber von Kleingruppenkäfigen und die Bundesregierung. Es ist ein Sieg für den Tierschutz".
„Wir danken Ministerpräsident Kurt Beck und der Staatsministerin Margit Conrad, dass sie den Tierschutzargumenten durch ihre Normenkontrollklage zu Recht verholfen haben,“ so Lindig weiter. Der erfolgreiche Einsatz für die Legehennen sei ein deutlichen Zeichen dafür, so der Landesvorsitzende, dass es die Landesregierung Rheinland-Pfalz ernst meine mit dem Tierschutz: "So hat Kurt Beck auch die prekäre Lage der Tierheime erkannt und wird sie im kommenden Jahr mit beträchtlicher Summe bei der Finanzierung ihrer Aufgaben - die sie eigentlich für die Kommunen übernehmen - unterstützen". Engagement hatte die Landesregierung außerdem gezeigt bei der Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand, also dem Aufbringen von Brandzeichen. Auch hier war ein entsprechender Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht worden, dem das Gremium zustimmte. Mit dieser Entscheidung wurde der Weg frei, diese tierquälerische Prozedur endlich gesetzlich zu verbieten.
"Das Urteil zeigt auch, dass das Anhörungsrecht im Gesetzgebungsverfahren nicht nur eine lästige Pflicht ist. Der Tierschutz hat Verfassungsrang. Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich ihre Blockadehaltung in der Tierschutzpolitik aufgeben", betont Lindig. Und: "Die Koalition muss nun die längst überfällige Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des Tierschutzgesetzes angehen. Die BVG-Entscheidung bietet die Chance einer umfassenden Neuregelung. Die schmerzfreie Ferkelkastration, die Kaninchenhaltung sowie das Verbot der betäubungslosen Kälberenthornung sind ebenfalls wichtige Forderungen, die auf der tierschutzpolitischen Agenda stehen", so Lindig.


